Presseberichte
Brandsätze geworfen
Prozess: Bewährungsstrafe verhängt
Keine versuchte schwere Brandstiftung, kein versuchter Mord - im Verfahren gegen zwei Angeklagte aus Marl, die am 07. Juli 2001 Brandsätze gegen das Asylbewerberheim an der Brassertstraße warfen, blieb von der Anklage nicht viel übrig.
Fast wie ein Kind sieht Dennis L. (21) aus. Schmal ist er, klein. Packer von Beruf. Neben ihm Holger S. (31), Verkäufer, früher NPD-Mitglied. Brandsätze erloschen vor dem Gebäude
Verurteilt wurden sie vom Essener Landgericht trotzdem: Der 31-Jährige wegen Herstellung von Molotowcocktails und Sachbeschädigung zu zwei Jahren mit Bewährung, der 21-Jährige zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe mit Bewährung und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ein dritter Angeklagter, dem das Nichtanzeigen einer Straftat vorgeworfen worden war, wurde freigesprochen. Da die beiden anderen nicht wegen eines Verbrechens, sondern wegen eines Vergehens bestraft wurden, entfiel auch der Anklagevorwurf gegen den 24-Jährigen, denn Vergehen müssen nicht angezeigt werden. Sein Verhalten sei ihm aber moralisch vorzuwerfen. Die beiden Hauptangeklagten hatten eine Tötungsabsicht bestritten und behauptet, die Asylbewerber durch die Brandsätze nur erschrecken zu wollen. Doch auf diese Aussagen allein stützte die Jugendkammer ihre Entscheidung nicht. Ausschlaggebend war das objektive Spurenbild, das Ermittler am Tatort feststellten. Ein Monotowcocktail wurde gegen einen Flüssiggastank geschleudert. Die Richter gingen nicht davon aus, dass der Tank zur Explosion gebracht werden sollte, weil die Täter dann selbst zu Schaden gekommen wären. "Hätten die Angeklagten das Haus tatsächlich in Brand stecken wollen, wäre es wesentlich effektiver gewesen, den Monotowcocktail durch eine Fensterscheibe zu schleudern", meinte Oberstaatsanwalt Reinicke.
Geringer Schaden
Den Angeklagten wurde zugute gehalten, dass sie geständig und nicht vorbestraft waren und der materielle , vor allem aber der psychische Schaden für die Heimbewohner gering gewesen sei. "Die Tat war von einer menschenverachtenden Gesinnung getragen. Aber wir gehen davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr besteht", sagte Richter Hengst. Das unterstrich Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer, der den 31-Jährigen verteidigte: "Mein Mandant hat einen schlauen Satz gesagt: Ich will mit dem braunen Sumpf nichts mehr zu tun haben.
(Quelle: Marler Zeitung)