Presseberichte
Teddys von Kindergräbern gestohlen
Prozess: Angeklagter suchte immer wieder Friedhöfe heim / Geldstrafe "zur Bewährung" ausgesetzt / 70 Stunden Arbeit
"Das kommt nicht mehr vor. Das mache ich nie mehr wieder, wirklich nicht", versicherte der Angeklagte mit aufgeregter Stimme.
Bleibt zu hoffen, dass er sein Versprechen einhält. Denn mit seinen Taten hatte der 28-jährige arbeitslose Marler von Anfang 1998 bis Ende 2002 vielen trauernden Angehörigen großes Leid zugefügt. Immer wieder marschierte der junge Mann mit dem schlichten Gemüt auf den Friedhof, um zu stehlen. Vor allem Tierfiguren auf Kindergräbern hatten es ihm angetan. Zwerge, Drachen, Hasen, Plüschtiere, Frösche aus Ton oder der Igel mit Fliege, um nur einige Beispiele zu nennen - der Angeklagte nahm alles mit, was ihm gefiel. Die Figuren und Tiere stellte er in seiner Wohnung auf. Gestern musste sich der Marler wegen Diebstahls in 16 Fällen und Störung der Totenruhe vor dem Einzelstrafrichter verantworten. "Ich fand die alle so schön. Ich wollte die so gerne haben"`, entschuldigte sich der Angeklagte gleich mehrfach. Seine Diebeszüge führten den Marler immer wieder auf den Friedhof an der Hochstraße. Aber auch von Gräbern am Bachackerweg und aus verschiedenen Vorgärten ließ der Angeklagte diverse Grabschmuckfiguren mitgehen. Das in der Wohnung des Angeklagten gefundene Diebesgut füllte bei der Polizei mehrere Regalschränke. Der bisher unbestrafte Marler räumte bis auf wenige Ausnahmen alle angeklagten Taten ein. Einige der beschlagnahmten Figuren allerdings würden ihm gehören: "Die Weihnachtsmänner, die weiße Katze und die Bayern-Mütze-das sind alles meine. Die will ich wiederhaben." Strafrichter Dr. Hillebrand und auch der Staatsanwalt biligten dem Angeklagten zu, dass er sich der Tragweite dessen, was er getan hat, nicht bewusst gewesen ist. Dennoch habe er den trauernden Angehörigen großen Schmerz bereitet. Verteidiger Andreas Lechtenböhmer bat um ein mildes Urteil. Das wurde auch gesprochen: 90 Tagessätze zu je acht Euro hielt Strafrichter Dr. Hillebrand für tat- und schuldangemessen. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt (Verwarnung mit Strafvorbehalt). Zudem muss der Angeklagte 70 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
(Quelle: Marler Zeitung)