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Strafrecht

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Vier Überfälle mit fünf Jahren bezahlt

Gericht belohnte Geständis des Bankräubers

Mit Milde reagierten die V. Essener Strafkammer auf den Gelsenkirchener Bankräuber. Seine vier Überfälle quittierte sie am zweiten Prozeßtag mit fünf Jahren Haft.

Die Mutter des 31 Jahre alten Heiko T., bedankte sich direkt nach dem Urteilsspruch beim Gericht. Es war vor der V. Kammer viel Rede von den geordneten Familienverhältnissen, aus denen der drogensüchtige Angeklagte stammt. Gute Startchancen habe er durch seine Eltern erhalten, erkannte Staatsanwältin Schleiwies an. Zudem habe der Angeklagte "einen sympathischen Eindruck" gemacht, sagte sie. Damit hatte sie im ersten Teil ihres Plädoyers offenbar Hoffnungen auf ein noch milderes Urteil geweckt. Hoffnungen, die sie selbst zunichte machte, als sie schließlich sieben Jahre Gefängnis forderte. Schließlich handelt es sich ja doch um "schwerwiegende Taten". Viermal überfiel Heiko T. seit dem 13. Juni 1997 Sparkassen, davon dreimal die Filiale an der Cranger Straße, die Richter Middelberg als "klein und übersichtlich" bezeichnete. Er habe seine Heroinsucht finanzieren müssen, gab der Betriebsschlosser als Motiv für die Überfälle an.

Immer maskiert und mit Gaspistole

Immer hatte er sich maskiert und das Personal mit einer Gaspistole bedroht. 79000 DM erbeutete er. Das Gericht rechnete ihm sein Geständnis hoch an. Middelberg erinnerte daran, daß die Polizei nach der Festnahme des Angeklagten am 22. April 1998 lediglich den letzten Banküberfall beweisen konnte. Aus freien Stücken habe Heiko T. aber die drei früheren Überfälle gestanden. Middelberg: "Das macht kein Schwerkrimineller. Der würde sich jede einzelne Tat nachweisen lassen und keineswegs von sich aus gestehen." Daß der Angeklagte beim Gericht einen "guten Eindruck" hinterlassen habe, hob Middelberg hervor. Reumütig sei der Gelsenkirchener, nicht vorbestraft. Zudem werde er weiterhin von seiner Familie unterstützt. Für das Gericht spricht also vieles dafür, daß die Raubserie nur eine Episode im Leben des Angeklagten bleiben wird. Heiko T., vertreten durch den Marler Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer, wird nicht die gesamte Zeit in Haft verbringen müssen. Das Gericht wies ihn zur Behandlung seiner Drogensucht in eine Entziehungsanstalt ein. Absolviert er die Therapie erfolgreich, kann er früh entlassen werden. "Licht am Ende des Tunnels" nannte Middelberg diese Aussicht.

(Quelle: WAZ)

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