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Strafrecht

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Weil ein Hund ein Häufchen machte, mußte ein Mensch sterben...

Essen/Gelsenkirchen - Ein kleines Mißgeschick - muß man deswegen in blinder Wut töten?

Gestern vor dem Schwurgericht Essen. Gerüstbauer Jörg H. (31), verteidigt durch den Marler Rechtsanwalt Andreas Lechtenböhmer, sitzt wie ein Häufchen Elend auf der Anklagebank.

Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Vor sechs Monaten in der Kneipe "Schacht-Wilhelmine": Der Gerüstbauer beim Feierabend-Bier. Neben ihm am Tresen: Fernfahrer Oliver P. (25), ein "Thekenfreund". Und sein Golden Retriever "Benny". Der junge Hund war noch nicht ganz stubenrein. Neben der Tür zur Damentoilette geschah es: "Benny" hinterließ ein kleines Häufchen. Der Gerüstbauer stänkerte: "Dein Köter hat schon wieder gesch...". Wortgefecht, dann flogen Fäuste. Die Wirtin trennte sie, Jörg H. zahlte und ging. Eine halbe Stunde später ging auch der Fernfahrer mit seinem Hund, die Wirtin schloß ab. Nur Minuten später hörte sie Schreie: "Hilfe! Hilfe! Der hat mich gestochen!" Oliver P. lag blutend auf der Straße - Herzstich, er starb. Der Messerstecher stellte sich bei der Polizei - das blutige Fleischermesser noch in der Hand. Er sagte: "Ich habe Mist gebaut." Im Prozeß gestern entschuldigte er sich bei den Eltern des Toten. Urteil: sechs Jahre Haft - verminderte Schuldfähigkeit, weil er 2,65 Promille Alkohol im Blut hatte.

(Quelle: Bild Zeitung)

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