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Strafrecht

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Schnapsidee kostet Angeklagten 6000 DM

Pkw-Aufbruch mit 2,5 Promille / Verfahren vorläufig eingestellt

Marl. 6000DM, zahlbar in sechs monatlichen Raten zu je 500 DM, kostet einen jungen Marler eine Schnapsidee, mit der er seine arg gebeutelte Haushaltskasse aufbessern wollte. Wegen schweren Einbruchsdiebstahls, begangen im Zeugenstand alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit, mußte er sich jetzt vor dem Strafrichter des Marler Amtsgerichts verantworten.

Daß der Pkw-Aufbruch auf der Wiener Straße fehlschlug, war gradezu vorprogrammiert. "Wir hatten viel getrunken, Bier und Schnaps", erinnerte sich der Angeklagte, der am Tatabend erst nach Hause ging, sich dann aber wohl doch nicht ins Bett legte. Ein verhängnisvoller Fehler. Was ihn letztlich dazu bewog, am 17.Juli 1996 gegen 1.20 Uhr wieder nach draußen zu maschieren, um ein Autoradio zu klauen, darüber kann der Umschüler heute nur mutmaßen: "Meine finanzielle Situation war damals ziemlich schlecht. Zudem hatte ich Schulden bei Kollegen." Gedanken, an wen er das gestohlene Autoradio verkaufen könne, will sich der Angeklagte damals nicht gemacht haben: "Ich dachte, das Ding werde ich schon irgendwie los..." Eine dem Angeklagten zweieinhalb Stunden nach der Tat abgenommene Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 1,8 Promille. Grund genug für Verteidiger Andreas Lechtenböhmer, einmal hochzurechnen: "Dann hatte er zur Tatzeit um die 2,5 Promille intus." Angesichts der starken Alkoholisierung seines Mandanten, des freimütigen Geständnisses und der Tatsache, daß sein bislang unbestrafter Mandant den Schaden längst wiedergutgemacht hat, regte der Verteidiger an, das Verfahren ohne Urteil zu beenden und gegen Auflage einer Geldbuße vorläufig einzustellen. Zur Klarstellung: Die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl beträgt normalerweise 90 Tagessätze. Der Staatsanwalt war mit einer Einstellung einverstanden, vorausgesetzt, der Angeklagte sei in der Lage, die 3000 DM auch tatsächlich innerhalb des nächsten halben Jahres zu bezahlen. Zarter Hinweis des Anklagevertreters an den Verteidiger: "Dies ist ein nicht verhandelbares Angebot." Strafrichter Schneider der sah es ebenso. Die 3000 DM muß der Angeklagte an die Landeskasse zahlen. Dafür bleibt sein Vorstrafenregister sauber.

(Quelle: Marler Zeitung)

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