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Strafrecht

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"Amtsgericht Marl: Freispruch mangels Beweisen"

"Ich sehe Ihnen an der Nase an, daß Sie lügen"

Haltern. Unschuldig oder schuldig? War es ein Mordanschlag oder doch nur ein Hirngespinst, erdacht aus Rache? Fast fünf Stunden lang versuchte das Schöffengericht Marl gestern Licht in einen Familienzwist zu bringen.

Angeklagt eine 26jährige Halternerin. Sie soll im August ´95 sowie im Februar ´96 den Versuch unternommen haben, ihre 29jährige EX-Freundin, ebenfalls aus Haltern, zu überfahren. Während die Angeklagte weinend ihre Unschuld beteuert und den Geburtstag ihres Patenkindes als Alibi anführt, sprechen für das vermeintliche Opfer eine Arbeitskollegin (ebenfalls fast von der Angeklagten überfahren), eine Nachbarin und ihre Mutter. Sie können nicht nur den Vorfall bestätigen, sondern auch das Alibi der Angeklagten scheinbar widerlegen. Hintergrund der ganzen Sache: Zwistigkeiten der beiden Familien-Clans. Das mag die Angeklagte nicht, daß die damalige Freundin mit ihrem Bruder zusammenlebt und wirft selbst der Ex-Freundin vor: "Die wollte unsere Familie auseinander bringen." Über Jahre sollen Drohungen gefallen sein. Nur durch einen Sprung zur Seite, behauptet die Ex-Freundin, habe sie sich vor der Angeklagten auf der Tibertusstraße / Ecke Augustusstraße retten können. Gegen diesen Tathergang spricht das Alibi der Angeklagten. Ihr Vater, der Lebensgefährte, dessen Bruder und Freundin behaupten: Niemand habe den Kindergeburtstag verlassen. Auch die Vereidigung einiger Zeugen und der damit drohende Meineind schreckte niemanden. Für Staatsanwalt Hehlke eine klare Sache, dem Vater der Angeklagten wirft er vor: "Ich sehe ihnen an der Nase an, das sie Lügen." Zu klar sind die Formulierungen, die die Zeugen der Verteidigung wählen, zu prägnant die entlastenden Details, die ohne Nachfrage erwähnt werden. Er fordert als Strafe ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung sowie Entzug der Fahrerlaubnis.Für den Verteidiger Andreas Lechtenböhmer dagegen ist die Schuld seiner Mandantin nicht erwiesen. Er fordert: im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Meinung schlossen sich auch Richter und Schöffen an. Richter Brechler: "Wir sind zwar der Meinung , daß wir heute einenn Haufen Lügen gehört haben, aber es läßt sich auch nicht feststellen, auf welcher Seite die Verschwörung liegt." Damit endete die Verhandlung mit Freispruch.

(Quelle: Marler Zeitung)

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