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Strafrecht

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Mutter entsetzt: Sexueller Mißbrauch kostet nur 600 DM

Verfahren eingestellt - Angeklagter bestritt heftig

Die Mutter eines mittlerweile elfjährigen Mädchens versteht die Welt nicht mehr. Ihr Kind, so die Anklageschrift gegen den eigenen Schwager, war als Sechsjährige über einen längeren Zeitraum sexuell mißbraucht, das heißt: belästigt worden. Das Verfahren wird nun gegen die Zahlung von 600 DM beendet sein.

Was die Mutter besonders entsetzt: " Wir als Eltern wurden vorm Jugendschöffengericht gar nicht gehört, und unsere Tochter wurde noch nicht einmal angeguckt." Dabei hätte ein Gutachten ergeben, daß ihre Tochter, was die Vorwürfe gegen den Schwager angehe, die Wahrheit gesagt habe. Demnach soll sich von 1992 bis 1994 folgendes zugetragen haben. Bei Besuchen bei den Schwiegereltern habe der damals 17jährige Schwager die damals sechsjährige Tochter des öfteren mit in sein Zimmer im Dachgeschoß genommen.

Geld geht an die Täter- / Opfer-Hilfe

Angeblich um dort nur "Bibi Blocksberg"-Kassetten zu hören. Doch, so die spätere Aussage des Mädchens, die im Jahr 1994 weinend in der Schule zusammengebrochen war, beim Hören der Kassetten sei es nicht geblieben. Der Schwager habe sie betatscht und befingert. Zu weitergehenden Aktionen sei es aber nicht gekommen. Der Verteidiger des mittlerweile 22jährigen Angeklagten, Andreas Lechtenböhmer, führt zum Prozeß folgendes aus: "Der Angeklagte hat die Vorwürfe immer bestritten. Nur um dem Mädchen einen Auftritt als Zeugin zu ersparen, hat er sich bereit erklärt, einer Verfahrenseinstellung gegen die Zahlung einer Geldbuße zuzustimmen." Da die Vorkommnisse mittlerweile über zweieinhalb Jahre zurückliegen, konnten auch Staatsanwalt und Gericht dieser Lösung zustimmen. Die 600 DM kommen der Täter- / Opfer-Hilfe zugute.

(Quelle: Marler Zeitung)

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