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Strafrecht

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Pflanzen, Autos, Schnaps und Zigaretten geklaut: Bewährung

Jugendschöffengericht gibt jungem Angeklagten die allerletzte Chance

"Er ist sicher nicht der nette Abiturient von nebenan. Doch eine Chance hat er verdient", bat Verteidiger Andreas Lechtenböhmer für seinen Mandanten um ein mildes Urteil, sprich um eine Bewährungsstrafe. Doch hatte der Angeklagte die noch einmal verdient? Die Schüler/innen im Zuhörerraum des Jugendschöffengerichts waren sich da nicht so sicher. Denn der Angeklagte stand nicht zum ersten Mal vor dem Kadi.

Was die Staatsanwaltschaft dem 21jährigen und einem Mitangeklagten (18) vorwarf, war nicht von Pappe. Übrig blieb am Ende ein rundes Dutzend schwerer Einbruchsdiebstähle, die die beiden Marler in wechselnder Beteiligung verübt hatten. Erster Punkt der Anklage war ein Einbruch in das Hotel Loemühle. Erbeutet wurden mehrere Flaschen Schnaps. Weniger erfolgreich endete der Versuch, auf dem Parkplatz in Hüls einen VW Golf zu stehlen. Dies klappte dann besser auf dem Schätzlein-Parkplatz in Hüls und auf der Johannes-Brahms-Straße. Die Autos wurden nach den Spritztouren "irgendwo" stehengelassen. Richtig zur Sache gingen die Angeklagten in der Nacht zum 30. Oktober 1996. Nachdem sie mit einem Fahrradständer die Schaufensterscheibe zertrümmert hatten, erbeuteten sie aus einem REWE-Markt Zigaretten. Viel Freude an der Beute hatten die Täter nicht. Sie wurden auf der Flucht von der Polizei gestellt. Komplettiert wurde die Anklageschrift durch einen versuchten Wohnungseinbruch und den Diebstahl von Topfpflanzen aus einem Anhänger. Dem 21jährigen lastete die Anklage darüber hinaus den Diebstahl eines Mountainbikes und einer Geldbörse an. Tatorte waren die Martin-Luther-King-Schule und die Kaue von AV 1/2. Um Sachbeschädigungen ging es in einem Punkt, der nur den 18jährigen Angeklagten betraf. Gemeinsam mit fünf weiteren Tätern soll er auf der Pommernstraße ein Auto kräftig demoliert haben. Zu diesem Vorwurf schwieg der Angeklagte. Der Punkt wurde eingestellt. Kam der 18jährige mit einer Verwarnung und 150 Arbeitsstunden davon, stand für den 21jährigen schon etwas mehr auf dem Spiel. Da der Angeklagte, der nach eigenen Angaben Vaterfreuden entgegensieht, schon bei seiner polizeilichen Vernehmung reinen Tisch gemacht hatte, verzichtete das Gericht aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung eines älteren Urteils (1 Jahr mit Bewährung) und gab dem 21jährigen die allerletzte Chance. Das Urteil: noch einmal ein Jahr mit Bewährung. Zudem muß der Angeklagte an einem Arbeits- und Freizeitprojekt teilnehmen.

(Quelle: Marler Zeitung)

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