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Strafrecht

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Vom Anlegergeld in Saus und Braus gelebt

800000 DM verbraten - Bewährungsstrafen

Wegen Betrugs und Urkundenfälschung hatten sich zwei früher gemeinsam operierende Immobilienmakler jetzt vor dem Marler Amtsgericht zu verantworten. Laut Anklage hatten sie ca. 800000 DM durchgebracht.

Dabei wähnten sich die später geprellten Geldgeber anfangs noch durchaus in seriösen Händen. Denn die beiden Angeklagten hatten jeweils Hausverkäufe für die betreffenden Leute korrekt und zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Nachdem nun durch die Immobilienverkäufe genug Geld flüssig war, überzeugten sie ihre Kunden, Geld bei ihnen anzulegen. Es ging erneut um Immobilien. Und zwar um Häuser, die man äußerst günstig kaufen wollte und - nach erfolgter Renovierung - wieder gewinnbringend veräußern wollten. Da die Kunden keinen Argwohn schöpften, und anfangs sogar kleinere "Zwischenerlöse" gezahlt wurden, schien das Geschäft rundum gut zu laufen.

Fünfjähriges Berufsverbot

Doch die Wirklichkeit der beiden Immobilienmakler sah inzwischen anders aus. Sie mußten schnell feststellen, daß "die wundersame Geldvermehrung", wie es Schöffenrichter Brechler ausdrückte, so einfach nun doch nicht zu bewerkstelligen war. Das Geld der Anleger wanderte nicht in die versprochenen Immobilienkäufe, sondern mußte von April 1995 bis Dezember 1996 vor allen Dingen dazu herhalten, Löcher zu stopfen. Und der Lebenstil der Angeklagten - u.a. "dicke Autos - wollte auch finanziert werden. Verteidiger Andreas Lechtenböhmer überzeugte seinen Mandanten, den Hauptangeklagten, mit einem Geständnis reinen Tisch zu machen. Der Mitangeklagte schloß sich an, daher mußten Zeugen nicht gehört werden. Die Urteile: Zwei bzw. ein Jahr mit Bewährung

(Quelle: Marler Zeitung)

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