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Wirtschafts- und Arbeitsrecht

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Tierschutzverein und Tierheimleiter gehen getrennte Wege

Einigung vor dem Arbeitsgericht - Betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2002 - Verzicht auf Rückzahlungsansprüche aus Darlehen

Der Tierschutzverein Marl-Haltern und sein Leiter des Tierheims Marl, Ernst, gehen seit dem Jahresende getrennte Wege. So wurde es gestern vor dem Arbeitsgericht Herne von Direktorin Jella Tupay ins Protokoll diktiert. Ernst war mit Rechtsanwalt Durchfeld vor dem Gericht gezogen, weil ihn der Verein angeblich zur Unterschrift eines Aufhebungsvertrages nahezu genötigt hätte, um den Weg einer Kündigungsschutzklage zu verbauen. Nach kurzer Verhandlung berieten sich Klägerseite sowie Geschäftsführerin Birgit Kuhlhoff mit Rechtsanwalt Lechtenböhmer jeweils getrennt, bevor es nach über einer Stunde zur Einigung kam. Danach endet das Arbeitsverhältnis durch "ordentliche, betriebsbedingte Kündigung vom 21. November zum 31. Dezember 2002." Urlaubsansprüche gelten als in Freizeit gewährt, wechselseitige Ansprüche gibt es nicht mehr, und die neue Geschäftführerin verzichtet "auf Rückzahlungsansprüche eines Ernst gewährten Privatdarlehens."

(Quelle: WAZ)

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