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Schmerzensgeld in Höhe von 100000 Euro bestätigt

Justiz: Entscheidung zu Gunsten des Opfers einer Gewalttat ist rechtskräftig und gilt bundesweit als richtungsweisend

Das höchste, jemals in Deutschland ausgeurteilte Schmerzensgeld für den Verlust eines Auges ist rechtskräftig. Damit steht einem jungen Recklinghäuser(21), der bei einer brutalen Gewalttat in einer Discothek sein linkes Auge verloren hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 100000 Euro zu.

Indem der Täter vor dem Oberlandesgericht (OLG)Osnabrück in zweiter Instanz seine Berufung nach Hinweis auf fehlende Erfolgsaussicht zurücknahm, kommt der in diesem Fall richtungsweisenden Entscheidung des Landesgerichts (AZ: 1 O 2232/4) aus März dieses Jahres Rechtskraft zu. Im Falle eines Urteils wären auch die OLG-Richter im Berufungsverfahren der Auffassung von Rechtsanwalt Tom Bub (Marl) gefolgt, der in erster Instanz vor dem Landgericht namens seines Mandanten die Forderung in dieser bisher nicht gekannten Dimension ausdrücklich auf die Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld gestützt hatte. Den Erfolg der Klage wertete Bub als einen "Meilenstein auf dem Weg zu einem angemessenen Schmerzensgeld". In der Tat setzt die Osnabrücker Entscheidung mit dem Hinweis auf die "außerordentliche Bedeutung" einer solchen Genugtuungsfunktion bundesweit Maßstäbe für künftige Ansprüche von Opfern von Gewalttaten. Bislang galt in vergleichbaren Fällen eine Obergrenze von 25000 Euro, welche das OLG Hamm vor Jahren noch als 50000 D-Mark ausgekehrt hatte. Tragischer Hintergrund des Aufsehen erregenden Zivilverfahrens: Im Januar letzten Jahres hatte ein gerichtsbekannter Schläger dem 21-jährigen das linke Auge zerstört. Der einschlägig vorbestrafte Elekriker stieß dem damals wehrpflichtigen Recklinghäuser in einer Disco ein Cocktailglas ins Auge. Als das Glas brach, drückte der Angreifer mit dem Handballen noch einmal nach, so dass sich der lange Stiel des Glases bis zur hinteren Wand der Augenhöhle bohrte. Der Täter verbüßt derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der junge Recklinghäuser hat einen Ausbildungsplatz gefunden.

(Quelle: Marler Zeitung)

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