Presseberichte
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Tom Bub
Neue Dimension bei Schmerzensgeld
Justiz: Mit dem 100000 € Urteil setzt das Landgericht Osnabrück Maßstäbe für künftige Ansprüche von Gewaltopfern
In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Landgericht Osnabrück einem jungen Mann aus Recklinghausen für den Verlust eines Auges ein Schmerzensgeld in Höhe von 100000 € zugesprochen.
Als einen "Meilenstein auf dem Weg zu einem angemessenen Schmerzensgeld" wertet Rechtsanwalt Tom Bub (Marl) das Urteil aus Osnabrück, das er für seinen Mandanten durchgesetzt hat. In der Tat eine neue Dimension: Ein derart hohes Schmerzensgeld hat für vergleichbare Fälle noch nie ein Gericht in der Bundesrepublik ausgekehrt. Bislang galten als Obergrenze jene 25000 €, die das Oberlandesgericht Hamm einem Kläger vor Jahren noch als 50000 DM zugestanden hatte. Schmerzensgeld-Prozesse hießen nicht so, hätten sie nicht einen tragischen Hintergrund. Der Fall des 20-järigen Recklinghäusers ist besonders tragisch: Die Sehkraft des ihm verbliebenen rechten Auges ist ohnehin erheblich eingeschränkt. Das linke Auge des jungen Mannes hat im Januar des letzten Jahres ein brutaler Schläger in einer Discothek in Osnabrück zerstört. Der einschlägig vorbestrafte Elektriker stieß dem Wehrpflichtigen ein Cocktailglas ins Auge. Als das Glas zerbrach, drückte der Angreifer mit dem Handballen noch einmal nach, so dass sich der lange Stiel des Glases bis zur hinteren Wand der Augenhöhle bohrte.
Opfer mit Absicht schwer verletzt
Die Strafjustiz ahndete die Gewalttat mit drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Der Täter habe die schwere Verletzung seines Opfers nicht nur in Kauf genommen, sondern "regelrecht beabsichtigt", hieß es im Schuldspruch. Schmerzensgeld kann nicht heilen. Aber lindern. Genugtuung heißt die Medizin, die erlittene Schmerzen erträglicher werden lässt. Rechtsanwalt Tom Bub: "In dem Urteil wird die Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld ausrücklich betont. Wir haben unsere Forderung - auch und gerade in dieser Höhe - unter anderem damit begründet." In diesem Punkt setzt das Urteil des Osnabrücker Landgerichts (AZ: 1 O 2232/04) bundesweit neue Maßstäbe für künftige Ansprüche von Opfern von Gewalttaten, indem es die "außerordentliche Bedeutung" der genugtuungsfunktion hervorhebt. Der junge Recklinghäuser hat inzwischen eine Ausbildungsstelle gefunden.
(Quelle: Marler Zeitung)