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Tom Bub

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Sie griff mir in die Jogginghose

Ich stand in der Küche. Sie griff mir in die Jogginghose und biss mir ins Ohr – so wie sie es immer machte", erzählt der Angeklagte.

Zum Lachen ist ihm nicht zumute. Denn vor dem Schöffengericht geht es nicht um einen Verstoß gegen die Kleiderordnung, sondern um ein Verbrechen. Staatsanwältin Petra Härtel-Breß legt dem 49-jährigen Angeklagten eine Vergewaltigung zur Last.

Was zwischen dem befreundeten Paar zuvor viele Male einvernehmlich geklappt hat, soll am Abend des 6. Januar 2005 anders abgelaufen sein. "Wir saßen auf dem Sofa, sahen fern. Es lief die Serie "Der Clown". Dann fing er an, legte seinen Arm um meine Schulter... Ich sagte mehrmals, lass mich in Ruhe... Er hätte es an meinem Ton hören müssen, dass ich nicht wollte", erzählt die 49-jährige Zeugin. Gewehrt habe sie sich aber nicht. "Das hätte doch sowieso keinen Zweck gehabt", ergänzt die Hausfrau.

Kurz darauf steht die Polizei in der Wohnung des Angeklagten. Die Beamten ermitteln wegen Vergewaltigung, suchen Kampfspuren, finden aber keine. Wie auch, fragt sich der Angeklagte: "Es kam öfter mal vor, dass sie erst nicht wollte und es dann doch mit mir machte." Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Brechler bemüht sich intensiv, das von der Zeugin bei der Polizei noch drastischer geschilderte Tatgeschehen aufzuklären. Richter Brechler stellt bohrende Fragen. Vergebens. Wie die Zeugin auf dem Sofa aus ihren Schuhen, aus ihrer Strumpfhose und dem Slip herauskam, findet das Gericht nicht heraus.

"Wir sind hier kein Kasperletheater"

Ebenso wenig nachvollziehbar wie die Stellung auf dem Sofa ist für das Gericht ein weiterer Punkt: Kurz nach der "Tat" schläft die Hausfrau erneut mit dem Angeklagten, macht ihm einen Heiratsantrag und verschickt Liebesbekundungen per SMS (Textmitteilung) auf das Handy des Angeklagten. Verteidiger Tom Bub liest einige vor.

Das Schöffengericht erfährt, dass das Paar Weihnachten 2004 Streit hatte. "Sie knutschte mit einem anderen", sagt der Angeklagte. Staatsanwältin Härtel-Breß hält die Aussage der Zeugin für "völlig unglaubwürdig". Sie fordert Freispruch. Das Schöffengericht folgt dem Antrag. Richter Brechler wendet sich an die Zeugin und spricht Klartext: "Sie wollten ihm damals einen rein tun... Wir sind hier kein Kasperletheater, das Ihre Beziehungsprobleme entgegen nimmt." Die 49-Jährige muss damit rechnen, dass ihr die Kosten des Verfahrens aufgebrummt werden und ihr eine Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat und uneidlicher Falschaussage ins Haus flattert. Auch Staatsanwältin Härtel-Breß redet Klartext: "Sie werden von uns hören."

(Von Klaus Wilker | Quelle: Marler Zeitung)

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